Bildung in Österreich

Vorschule
Schulpflichtig, aber noch nicht schulreif

Kinder, die vor dem 1. September ihren 6. Geburtstag feiern, sind ab Herbst schulpflichtig. Bei der Schuleinschreibung wird die Schulreife überprüft. Die Vorschule soll den Kindern, die als nicht schulreif eingestuft werden, den Übergang vom Kindergarten in die Volksschule erleichtern. In manchen Schulen gibt es eigene Vorschulklassen, in anderen Schulen werden die Vorschulkinder innerhalb der ersten Klasse nach Vorschul-Lehrplan unterrichtet. Im ersten Jahr ist ein Wechsel in beide Richtungen jederzeit möglich, wenn er die Entwicklung des Kindes unterstützt. Die Vorschulzeit gilt als Teil der Schulzeit und wird der neunjährigen Schulpflicht angerechnet.

Um den 6. Geburtstag herum machen Kinder körperlich, seelisch und intellektuell einen Sprung nach vorne. Plötzlich sehen sie weniger kindlich aus und die Umwelt traut ihnen deshalb mehr zu. Das kann anstrengend sein. Während der so genannten Sechsjahres-Krise wirken Kinder manchmal launisch und aufbrausend. Das ist ein normaler Entwicklungsschritt.

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